Allgemeine Geschäftsbedingungen von Garage-M
Stand: 01.04.2022
Allgemeine Regelungen zu den Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte in Bezug auf die Vermittlung von Kraftfahrzeugen und von
Dienstleistungen der Garage-M (im Folgendem „Auftragnehmer oder Vermittler“) mit den Vertragspartnern (im Nachfolgendem
„Auftraggeber“). Für alle mit dem Auftraggeber zukünftig abzuschließenden sowie bereits abgeschlossenen Geschäft gelten
ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
Garage-M sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen
Die Garage-M bietet seinen Privat- und Geschäftskunden, im Auftrag, für Sie, die Suche, Beschaffung von Fahrzeugen, Verkauf
von Fahrzeugen, für deren private oder gewerbliche Nutzung, zu übernehmen oder sie dabei zu unterstützen, sowie
Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung entstehen.
Bei einem Vermittlungsauftrag zum Verkauf eines Fahrzeugs gilt:
Der Auftraggeber nennt seine vollständigen Fahrzeugdaten, die Schäden am Fahrzeug, seine Preisvorstellung und den
Zeitraum des Verkaufs. Der Auftragnehmer erstellt mit den übermittelten Angaben ein Verkaufsangebot für das Fahrzeug. Ein
Vermittlungsauftrag zum Verkauf eines Fahrzeuges beinhaltet die vertraglich vereinbarten Serviceleistungen, Inserat, Bilder,
Besichtigungen, Verhandlungsgesprächen, erstellen eines Kaufvertrages. Der Auftraggeber unterstützt dem Auftragnehmer
beim Verkauf seines Fahrzeuges und er bemüht sich die bestmöglichen Konditionen für seinen Auftraggeber zu erreichen.
Garage -M steht es frei zur Auf- bzw. Vorbereitung der Fahrzeuge geeignete Subunternehmer einzubinden.
Bei einem Verkaufsauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber richtige Angaben zu machen. Entsprechend der Angaben des
Auftraggebers, wird das Fahrzeug zum Verkauf gestellt. Bei Falschangaben übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Bei einem Vermittlungsauftrag zum Kauf eines Fahrzeuges gilt:
Der Auftragnehmer nennt dem Auftragnehmer das gewünschte Fahrzeug mit Ausstattungsdetails, sowie das Ihm zur Verfügung
stehende Beschaffungsbudget. Der Auftragnehmer tritt als Vermittler zwischen dem Verkäufer des Fahrzeuges, der Fahrzeuge,
und seinem Kunden auf und übernimmt Aufgaben die bis zur Kaufvertragserstellung bzw. Übergabe des Fahrzeuges, der
Fahrzeuge entstehen. Der Auftragnehmer wird die gewünschten Fahrzeuge suchen oder Unterstützung bieten, und die
bestmöglichen Konditionen für seinen Kunden aushandeln. Der Fahrzeug-Kaufvertrag kommt dabei direkt zwischen dem
Kunden und dem Verkäufer / Händler zustande.
§ 3 Vertragsabschluss
Die Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss über die Nutzung der Vermittlungsdienstleistung von Garage-M kommt mit
der Bestätigung einem Kauf oder Verkauf -Vermittlungsauftrages und der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages von
beiden Parteien zustande. Garage-M kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, bei
Minderjährigen (unter 18 Jahre), oder einer Vorauszahlung abhängig machen.
§ 4 Vertragslaufzeit
Der Vermittlungsvertrag wird auf für einen Zeitraum von acht Wochen abgeschlossen und endet mit der Erfüllung der
Vermittlungsdienstleistung. Gegebenenfalls kann der Vermittlungsvertrag um weitere vier Wochen verlängert werden. Der
Vermittlungsvertrag gilt als erfüllt, wenn der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer/Käufer des Fahrzeuges und dem Kunden
/Auftraggeber des Vermittlers erfolgt ist. Der Vermittlungsvertrag gilt auch als erfüllt, wenn der Vermittler dem Auftraggeber
mindestens drei Vermittlungsvorschläge unterbreitet hat, diese aber aus nicht ausreichenden Gründen vom Auftraggeber
abgelehnt wurden. Der Vermittlungsvertrag / Auftrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien, ohne Angabe von Gründen
oder Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung unterliegt der Schriftform.
Sollte eine Kündigung während der Erfüllung der Dienstleistung seitens des Auftraggebers erfolgen, behält sich der
Auftragnehmer das Recht vor, die ihm bis dahin entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Aufwendungen die
im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung von Dritten, bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht worden sind, werden auf
Nachweis im vollem Umfang berechnet. In jedem Fall ist eine Pauschaldienstleistungsgebühr in Höhe von 49,99 € zu zahlen.
Diese wird durch Rechnungsstellung erhoben.
§ 5 Haftung
Die Fahrzeugangaben beruhen auf den vom Auftraggeber an die Garage-M übermittelten Informationen. Auch bei sorgfältiger
Vorbereitung der Unterlagen und nach bestem Wissen und Gewissen geprüften Fahrzeug/-en, wird keine Gewähr für die
Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber gegebenen Angaben und Informationen übernommen. Zusätzlich
übernimmt die Garage-M keine Gewähr für falsche, fehlerhafte Angaben oder Ausführungen, die im Zusammenhang mit der
Vermittlungsdienstleistung von Dritten gemacht werden. Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche gegen Garage-M
für Schäden und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen.
§ 6 Zahlung
Die Rechnungsstellung erfolgt während der Auftragsabwicklung, spätestens mit der Erfüllung des Auftrages. Die Rechnung
erfolgt grundsätzlich per E-Mail, auf Wunsch ist die Postzustellung möglich. Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen, ohne
Abzug, auf das vom Auftragnehmer genannte Konto zu leisten. Ab Überschreitung des Zahlungszieles befindet sich der
Auftraggeber in Verzug, soweit nicht die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Die
Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen bzw.die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig,
es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig entschieden oder Entscheidungsreif.
§ 7 Preise
Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit in Höhe von
19 %. Bei der Auswahl von geeigneten Fahrzeugen außerhalb des Rhein-Neckar- Kreises können zusätzliche Aufwendungen
berechnet werden. Der Aufwand errechnet sich über einen Stundenlohn und Fahrtkosten. Die zurückgelegte Wegstrecke und
dafür benötigte Zeit wird über einen Routenplaner berechnet und nachgewiesen.
Die Preise richten sich wie folgt:
Bei einem Vermittlungsauftrag zum Verkauf eines Fahrzeuges gilt:
Bei erfolgreichem Verkauf des Fahrzeuges wird eine Bruttoprovision in Höhe von 5% des Bruttoverkaufspreises berechnet.
Bei Fahrzeugen die unter einem Bruttopreis von 1999€ verkauft werden, wird pauschal 99,99€ berechnet.
Bei einem Vermittlungsauftrag zum Kauf eines Fahrzeuges gilt:
–Bei erfolgreichen Kauf eines Fahrzeuges wird eine Bruttoprovision in Höhe von 3% des Bruttoverkaufspreises berechnet.
–Bei geeigneten Fahrzeugen die außerhalb des Rhein Neckar – Kreises liegen werden zusätzlich
Aufwendungen (Stundelohn + Fahrtkosten) berechnet, diese richten sich wie folgt:
• Stundenlohn: 15 €
• Fahrtkosten: 0,25 € je Kilometer
Ein vom Auftraggeber erwünschtes Fahrzeuggutachten wird von Dritten erbracht. Ein Fahrzeuggutachten kostet bei Dritten ab
94€ + MwSt., dieser Betrag ist sofort fällig. Das Fahrzeuggutachten dient zur tatsächlichen Wertermittlung des Fahrzeuges,
dieser Wert wird bei der Angebotserstellung berücksichtigt. Für das Fahrzeuggutachten von Dritten haftet die Garage-M nicht.
§ 8 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung
Der Auftraggeber kann den Vermittlungsauftrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief oder per
E-Mail) widerrufen. Der Eingang des Vermittlungsauftrages wird per E-Mail bestätigt, womit die Widerrufsfrist beginnt.
Der Widerruf ist zu richten an:
Garage-M
Mustafa Özen
Albertbassermannstr.22
68782 Brühl
E-Mail: info@garage-m.de
Widerrufsfolgen:
1. Bei einem Kauf Auftrag: Es entstehen keine Kosten.
2. Bei einem Verkauf Auftrag: Dabei beträgt die Gebühr bei Widerruf 49,99 €. Im Gegenzug bekommt der Auftraggeber
die Rechte für die Nutzung der Bilder.
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages vom Händler einen Kaufvertrag
erhalten und unterschreiben, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei Leasing und Finanzierungen gilt: Ihr
Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages die Vertragsunterlagen des
begleitenden Finanzdienstleisters erhalten und unterschreiben, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
§ 9 Verstoß gegen den Vermittlungsvertrag und Schadenersatzansprüche
Wenn der Auftraggeber das Fahrzeug bereits angeboten hat oder während der Vertragslaufzeit das Fahrzeug anbietet, so muss
er den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis setzen. Dabei muss der Nachweis erfolgen, wie und zu welchem Zeitpunkt das
Fahrzeug anderweitig angeboten wurde. Erfolgt dies nicht, so hat der Auftraggeber im Wege des Schadenersatzes sämtliche
Aufwendung zu ersetzen, die der Garage-M nur dadurch entstanden sind, dass der Auftraggeber nicht über sein Vorhaben
informiert hat.
§10 Datenschutz
Der Auftraggeber ist mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung seiner persönlichen Daten
einverstanden. Die Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung, -übermittlung und – nutzung erfolgt unter Beachtung der
jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie dient der Vertragsabwicklung und der Wahrung berechtigter
Interessen des Auftragnehmers. Die persönlichen Daten der Auftraggeber werden vom Auftragnehmer in seinem EDV erfasst.
Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Auftragnehmers im Rahmen des
Vertrages und zu dessen Abwicklung sowie im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen des Auftragnehmers ist gestattet.
§ 11 Erfüllungsort
Erfüllungsort für Alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.
§ 12 Gerichtsstand
Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim
sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB ist und er den Vertrag in Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit schließt.
Sollten einzelne Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie einerseits wirksam ist und andererseits der mit
der unwirksamen Bestimmung verfolgte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge
Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen
Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten,
die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.