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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Garage-M
Stand: 01.04.2022

Allgemeine Regelungen zu den Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte in Bezug auf die Vermittlung von Kraftfahrzeugen und von

Dienstleistungen der Garage-M (im Folgendem „Auftragnehmer oder Vermittler“) mit den Vertragspartnern (im Nachfolgendem

„Auftraggeber“). Für alle mit dem Auftraggeber zukünftig abzuschließenden sowie bereits abgeschlossenen Geschäft gelten

ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn

Garage-M sie schriftlich bestätigt.

§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungen

Die Garage-M bietet seinen Privat- und Geschäftskunden, im Auftrag, für Sie, die Suche, Beschaffung von Fahrzeugen, Verkauf

von Fahrzeugen, für deren private oder gewerbliche Nutzung, zu übernehmen oder sie dabei zu unterstützen, sowie

Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Dienstleistung entstehen.

Bei einem Vermittlungsauftrag zum Verkauf eines Fahrzeugs gilt:

Der Auftraggeber nennt seine vollständigen Fahrzeugdaten, die Schäden am Fahrzeug, seine Preisvorstellung und den

Zeitraum des Verkaufs. Der Auftragnehmer erstellt mit den übermittelten Angaben ein Verkaufsangebot für das Fahrzeug. Ein

Vermittlungsauftrag zum Verkauf eines Fahrzeuges beinhaltet die vertraglich vereinbarten Serviceleistungen, Inserat, Bilder,

Besichtigungen, Verhandlungsgesprächen, erstellen eines Kaufvertrages. Der Auftraggeber unterstützt dem Auftragnehmer

beim Verkauf seines Fahrzeuges und er bemüht sich die bestmöglichen Konditionen für seinen Auftraggeber zu erreichen.

Garage -M steht es frei zur Auf- bzw. Vorbereitung der Fahrzeuge geeignete Subunternehmer einzubinden.

Bei einem Verkaufsauftrag verpflichtet sich der Auftraggeber richtige Angaben zu machen. Entsprechend der Angaben des

Auftraggebers, wird das Fahrzeug zum Verkauf gestellt. Bei Falschangaben übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

Bei einem Vermittlungsauftrag zum Kauf eines Fahrzeuges gilt:

Der Auftragnehmer nennt dem Auftragnehmer das gewünschte Fahrzeug mit Ausstattungsdetails, sowie das Ihm zur Verfügung

stehende Beschaffungsbudget. Der Auftragnehmer tritt als Vermittler zwischen dem Verkäufer des Fahrzeuges, der Fahrzeuge,

und seinem Kunden auf und übernimmt Aufgaben die bis zur Kaufvertragserstellung bzw. Übergabe des Fahrzeuges, der

Fahrzeuge entstehen. Der Auftragnehmer wird die gewünschten Fahrzeuge suchen oder Unterstützung bieten, und die

bestmöglichen Konditionen für seinen Kunden aushandeln. Der Fahrzeug-Kaufvertrag kommt dabei direkt zwischen dem

Kunden und dem Verkäufer / Händler zustande.

§ 3 Vertragsabschluss

Die Auftragserteilung bzw. der Vertragsabschluss über die Nutzung der Vermittlungsdienstleistung von Garage-M kommt mit

der Bestätigung einem Kauf oder Verkauf -Vermittlungsauftrages und der Unterzeichnung des Vermittlungsvertrages von

beiden Parteien zustande. Garage-M kann den Vertragsabschluss von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, bei

Minderjährigen (unter 18 Jahre), oder einer Vorauszahlung abhängig machen.

§ 4 Vertragslaufzeit

Der Vermittlungsvertrag wird auf für einen Zeitraum von acht Wochen abgeschlossen und endet mit der Erfüllung der

Vermittlungsdienstleistung. Gegebenenfalls kann der Vermittlungsvertrag um weitere vier Wochen verlängert werden. Der

Vermittlungsvertrag gilt als erfüllt, wenn der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer/Käufer des Fahrzeuges und dem Kunden

/Auftraggeber des Vermittlers erfolgt ist. Der Vermittlungsvertrag gilt auch als erfüllt, wenn der Vermittler dem Auftraggeber

mindestens drei Vermittlungsvorschläge unterbreitet hat, diese aber aus nicht ausreichenden Gründen vom Auftraggeber

abgelehnt wurden. Der Vermittlungsvertrag / Auftrag kann jederzeit von beiden Vertragsparteien, ohne Angabe von Gründen

oder Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung unterliegt der Schriftform.

Sollte eine Kündigung während der Erfüllung der Dienstleistung seitens des Auftraggebers erfolgen, behält sich der

Auftragnehmer das Recht vor, die ihm bis dahin entstandenen Aufwendungen in Rechnung zu stellen. Die Aufwendungen die

im Rahmen der Vermittlungsdienstleistung von Dritten, bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbracht worden sind, werden auf

Nachweis im vollem Umfang berechnet. In jedem Fall ist eine Pauschaldienstleistungsgebühr in Höhe von 49,99 € zu zahlen.

Diese wird durch Rechnungsstellung erhoben.

§ 5 Haftung

Die Fahrzeugangaben beruhen auf den vom Auftraggeber an die Garage-M übermittelten Informationen. Auch bei sorgfältiger

Vorbereitung der Unterlagen und nach bestem Wissen und Gewissen geprüften Fahrzeug/-en, wird keine Gewähr für die

Richtigkeit und Vollständigkeit der vom Auftraggeber gegebenen Angaben und Informationen übernommen. Zusätzlich

übernimmt die Garage-M keine Gewähr für falsche, fehlerhafte Angaben oder Ausführungen, die im Zusammenhang mit der

Vermittlungsdienstleistung von Dritten gemacht werden. Schadensersatzforderungen oder Haftungsansprüche gegen Garage-M

für Schäden und Folgeschäden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern sie nicht aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

beruhen.

§ 6 Zahlung

Die Rechnungsstellung erfolgt während der Auftragsabwicklung, spätestens mit der Erfüllung des Auftrages. Die Rechnung

erfolgt grundsätzlich per E-Mail, auf Wunsch ist die Postzustellung möglich. Zahlungen sind innerhalb von 5 Tagen, ohne

Abzug, auf das vom Auftragnehmer genannte Konto zu leisten. Ab Überschreitung des Zahlungszieles befindet sich der

Auftraggeber in Verzug, soweit nicht die Zahlung infolge eines Umstandes unterbleibt, den er nicht zu vertreten hat. Die

Zurückhaltung von Zahlungen aufgrund von Gegenansprüchen bzw.die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig,

es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten, rechtskräftig entschieden oder Entscheidungsreif.

§ 7 Preise

Alle Preise verstehen sich inklusive der zum Zeitpunkt der Vertragsschließung gültigen Mehrwertsteuer, zur Zeit in Höhe von

19 %. Bei der Auswahl von geeigneten Fahrzeugen außerhalb des Rhein-Neckar- Kreises können zusätzliche Aufwendungen

berechnet werden. Der Aufwand errechnet sich über einen Stundenlohn und Fahrtkosten. Die zurückgelegte Wegstrecke und

dafür benötigte Zeit wird über einen Routenplaner berechnet und nachgewiesen.

Die Preise richten sich wie folgt:

Bei einem Vermittlungsauftrag zum Verkauf eines Fahrzeuges gilt:

Bei erfolgreichem Verkauf des Fahrzeuges wird eine Bruttoprovision in Höhe von 5% des Bruttoverkaufspreises berechnet.

Bei Fahrzeugen die unter einem Bruttopreis von 1999€ verkauft werden, wird pauschal 99,99€ berechnet.

Bei einem Vermittlungsauftrag zum Kauf eines Fahrzeuges gilt:

Bei erfolgreichen Kauf eines Fahrzeuges wird eine Bruttoprovision in Höhe von 3% des Bruttoverkaufspreises berechnet.

Bei geeigneten Fahrzeugen die außerhalb des Rhein Neckar – Kreises liegen werden zusätzlich

Aufwendungen (Stundelohn + Fahrtkosten) berechnet, diese richten sich wie folgt:

• Stundenlohn: 15 €

• Fahrtkosten: 0,25 € je Kilometer

Ein vom Auftraggeber erwünschtes Fahrzeuggutachten wird von Dritten erbracht. Ein Fahrzeuggutachten kostet bei Dritten ab

94€ + MwSt., dieser Betrag ist sofort fällig. Das Fahrzeuggutachten dient zur tatsächlichen Wertermittlung des Fahrzeuges,

dieser Wert wird bei der Angebotserstellung berücksichtigt. Für das Fahrzeuggutachten von Dritten haftet die Garage-M nicht.

§ 8 Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung

Der Auftraggeber kann den Vermittlungsauftrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (Brief oder per

E-Mail) widerrufen. Der Eingang des Vermittlungsauftrages wird per E-Mail bestätigt, womit die Widerrufsfrist beginnt.

Der Widerruf ist zu richten an:

Garage-M
Mustafa Özen
Albertbassermannstr.22
68782 Brühl
E-Mail: info@garage-m.de

Widerrufsfolgen:

1. Bei einem Kauf Auftrag: Es entstehen keine Kosten.

2. Bei einem Verkauf Auftrag: Dabei beträgt die Gebühr bei Widerruf 49,99 €. Im Gegenzug bekommt der Auftraggeber

die Rechte für die Nutzung der Bilder.

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages vom Händler einen Kaufvertrag

erhalten und unterschreiben, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Bei Leasing und Finanzierungen gilt: Ihr

Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn Sie auf der Grundlage des Vermittlungsauftrages die Vertragsunterlagen des

begleitenden Finanzdienstleisters erhalten und unterschreiben, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

§ 9 Verstoß gegen den Vermittlungsvertrag und Schadenersatzansprüche

Wenn der Auftraggeber das Fahrzeug bereits angeboten hat oder während der Vertragslaufzeit das Fahrzeug anbietet, so muss

er den Auftragnehmer unverzüglich in Kenntnis setzen. Dabei muss der Nachweis erfolgen, wie und zu welchem Zeitpunkt das

Fahrzeug anderweitig angeboten wurde. Erfolgt dies nicht, so hat der Auftraggeber im Wege des Schadenersatzes sämtliche

Aufwendung zu ersetzen, die der Garage-M nur dadurch entstanden sind, dass der Auftraggeber nicht über sein Vorhaben

informiert hat.

§10 Datenschutz

Der Auftraggeber ist mit der Erhebung, Speicherung, Verarbeitung, Übermittlung und Nutzung seiner persönlichen Daten

einverstanden. Die Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung, -übermittlung und – nutzung erfolgt unter Beachtung der

jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Sie dient der Vertragsabwicklung und der Wahrung berechtigter

Interessen des Auftragnehmers. Die persönlichen Daten der Auftraggeber werden vom Auftragnehmer in seinem EDV erfasst.

Die Weitergabe dieser Daten an Dritte zur Durchsetzung berechtigter Interessen des Auftragnehmers im Rahmen des

Vertrages und zu dessen Abwicklung sowie im Rahmen der Durchsetzung von Ansprüchen des Auftragnehmers ist gestattet.

§ 11 Erfüllungsort

Erfüllungsort für Alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Sitz des Vermieters.

§ 12 Gerichtsstand

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Mannheim

sofern der Mieter Kaufmann im Sinne des HGB ist und er den Vertrag in Ausübung seiner geschäftlichen Tätigkeit schließt.

Sollten einzelne Vertragsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen

Vereinbarungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist so auszulegen, dass sie einerseits wirksam ist und andererseits der mit

der unwirksamen Bestimmung verfolgte Zweck möglichst weitgehend erreicht wird.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge

Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen

Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten,

die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Dies gilt auch für die Ausfüllung eventueller Vertragslücken.